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Kartenzahlungsterminalverpflichtung ist um Bargeldannahmepflicht zu ergänzen
BDGW-Pressemitteilung
BDGW fordert Bundesfinanzminister Klingbeil auf, die geplante Pflicht zum digitalen Bezahlen durch einen verbindlichen Schutz des Bargeldes zu ergänzen
Berlin/Bad Homburg – Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) kritisiert die einseitige Sichtweise zugunsten unbarer Zahlungsmittel beim geplanten Vorhaben der Einführung eine Kartenzahlungsterminalverpflichtung. „Die vom Bundesministerium der Finanzen geplante Pflicht, bei Geschäften vor Ort mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten, muss zwingend durch eine grundsätzliche Bargeldannahmepflicht ergänzt werden. Nur so entsteht echte Wahlfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger.“, erläutert der BDGW-Vorstandsvorsitzende Michael Mewes.
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Wir wünschen eine interessante Lektüre.
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Öffentlicher Teil der Jahresmitgliederversammlung der BDGW
Die BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste, Wirtschafts- und Arbeitgeberverband, setzt sich seit mehr als 50 Jahren für das Bargeld in Deutschland und in Europa ein. Die BDGW ist zudem Mitglied des Nationalen Bargeldforums der Deutschen Bundesbank.
Bargeldannahme: Bundesbankvorstand Balz sieht öffentliche Hand in der Pflicht
BDGW-Pressemitteilung | 18.08.2026
Im Zuge der aktuellen europäischen Beratungen über eine Bargeldannahmepflicht hat sich Burkhard Balz, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, deutlich zur Rolle der öffentlichen Hand positioniert.
































