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Verweigerung von Bargeldannahme greift in Grundrechte ein – Rechtsgutachten sieht enge verfassungsrechtliche Grenzen
BDGW Pressemitteilung 3/2026
Berlin – Einschränkungen der Bargeldnutzung können tief in zentrale Grundrechte eingreifen. Zu diesem Ergebnis kommt ein heute vorgestelltes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christian Waldhoff (Humboldt-Universität zu Berlin). Es analysiert die verfassungs- und unionsrechtliche Stellung von Bargeld und zeigt mögliche Auswirkungen auf Wahlfreiheit, Datenschutz sowie die Funktionsfähigkeit des Zahlungssystems.
Im Mittelpunkt steht die Frage der Wahlfreiheit beim Bezahlen. Bargeld ermöglicht es, Transaktionen ohne die Einbindung privater Zahlungsdienstleister vorzunehmen.
„Die Wahl des Zahlungsmittels ist Teil der grundrechtlich geschützten Privatautonomie. Eingriffe sind daher nur unter engen Voraussetzungen zulässig“, so Waldhoff.
Verfassungsfragen des Bargeldes unter besonderer Berücksichtigung einer unionsrechtlichen und verfassungskräftigen Annahmepflicht
Das Gutachten „Verfassungsfragen des Bargeldes unter besonderer Berücksichtigung einer unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Annahmepflicht“ analysiert die rechtliche Stellung von Bargeld im deutschen und europäischen Recht.
Eine Zusammenfassung in 20 Thesen finden Sie hier.
„Können wir unser Brot morgen noch bar bezahlen?“
Hybride Pressekonferenz zur Vorstellung eines neuen Rechtsgutachtens – Bargeld zwischen Grundrecht, Verbraucherschutz und digitalem Wandel
am 8. April, ab 11.30 Uhr
Die Ausgabe 1 / 2026 des DSD - Der Sicherheitsdienst ist erschienen!
Wir wünschen eine interessante Lektüre.
Cashcenter der Wertdienstleister tragen maßgeblich zur Reduzierung der Falschgeld-Schadenssumme bei
BDGW Pressemitteilung 2/2026
Berlin/Bad Homburg – Die aktuelle Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank zeigt, dass die durch Falschgeld entstehenden finanziellen Schäden in Deutschland im Jahr 2025 erneut deutlich gesunken sind. Trotz eines weiterhin moderaten Aufkommens von Falschgeld konnte die gesamte Schadenssumme um rund 11 % gegenüber dem Vorjahr reduziert werden – ein Ergebnis, das für den Schutz des Bargeldverkehrs in Deutschland von hoher Bedeutung ist.































