Der BDGW-Sicherheitsstandard im Detail

Der BDGW-Sicherheitsstandard und sein Herzstück die BDGW-Sicherheitsvorschriften berücksichtigen die Vorgaben des Gesetzgebers, der Versicherer und Berufsgenossenschaften. Die BDGW-Sicherheitsvorschriften sind für die BDGW-Mitglieder sowie deren Subunternehmer verbindlich und erstrecken sich auf alle Bereiche, die zum Betrieb und zur Durchführung der angebotenen Dienstleistungen gehören. Alle BDGW-Mitgliedsunternehmen müssen jährlich und ggf. standortübergreifend zwei Sicherheits-Checks durchlaufen und den aktuellen Versicherungsschutz für den Geld- und Wertdienst der BDGW vorlegen.

Der Sicherheits-Check 1 (Prüfsäule 1)

Der „klassische“ Sicherheits-Check 1 befasst sich vor allem mit baulich-technischen und personellen Anforderungen sowie der ordnungsgemäßen Durchführung von Geld- und Werttransporten. Überprüfungsschwerpunkte fangen bereits bei den Einstellungsvoraussetzungen für das Personal an. Hier werden wesentlich höhere Maßstäbe angelegt als in den meisten anderen Branchen. Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine ärztlich bestätigte physische und psychische Tauglichkeit, eine persönliche und - soweit möglich – eine Schufa-Bonitätsauskunft sowie eine Verschwiegenheitserklärung sind nur einige der Punkte, die von den Bewerbern verlangt werden.

Außerdem müssen die Mitgliedsunternehmen sicherstellen, dass die Mitarbeiter mindestens zweimal jährlich an Schulungen teilnehmen – zu Themen wie allgemeine Sicherheit, Veränderung krimineller Praktiken, Notwehr, Nothilfe sowie theoretischer und praktischer Waffenunterricht. Neue Mitarbeiter dürfen erst nach gründlicher Schulung und Einarbeitung eingesetzt werden. Auch die Durchführung des Geldtransports ist genau geregelt: Er muss in Spezialfahrzeugen mit grundsätzlich 2-Mann-Besatzung erfolgen, die u. a. über eine umfangreiche technische Ausstattung wie GPS-Ortung, Werteraumsicherung, Kommunikations- und weitere Ortungstechniken verfügen.

Der Geld- und Werttransport wird in der Regel in der sogenannten 2-Mann-Logistik durchgeführt. Einer der Mitarbeiter muss ständig im Fahrzeug bleiben, um bei Gefahr geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Auch der Einsatz von Schusswaffen, die Sicherheit der Kommunikation, das Tragen von Dienstkleidung und die Identifizierung durch Dienstausweis sind verpflichtend vorgeschrieben.

Sicherheits-Check 2 (Prüfsäule 2)

Neben der Erfüllung aller baulich-technischen Anforderungen und der Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der Geld- und Werttransporte ist auch die Ordnungsmäßigkeit aller buchhalterischen Prozessabläufe nach dem BDGW-Sicherheitsstandard erforderlich. Dies schließt interne Revisionen des Unternehmens und externe Überprüfungen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder vereidigte Buchprüfer gem. §§ 319 ff. HGB ein.

Versicherungsschutz

Darüber hinaus sind die BDGW-Mitgliedsunternehmen verpflichtet, eine für ihre Prozessabläufe geeignete und ausreichende Versicherung vorzuhalten und der BDGW neben den Nachweisen der Ordnungsmäßigkeit der Prüfsäule 1 und 2 jährlich auch einen entsprechenden Nachweis über das Bestehen einer aktuellen Versicherung für den Geld- und Wertdienst unter Angabe der Laufzeit des Versicherungsvertrages vorzulegen.


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