Mitglieder-Bereich

 
 

Arbeitsgemeinschaft Geldautomaten |  Juni 2026

Schweden, einst Vorreiter der bargeldlosen Gesellschaft, dreht das Steuer um: Ab dem 1. Juli 2026 sind Lebensmittelgeschäfte und Apotheken gesetzlich verpflichtet, Bargeld anzunehmen. Der Riksdag hat das Gesetz am 27. Mai 2026 verabschiedet – und Schweden steht damit nicht allein in Europa. Was ist passiert?

Im März 2025 beauftragte die schwedische Regierung eine staatliche Untersuchungskommission – die sogenannte „Cash Inquiry" – mit der Prüfung, wie #Bargeld als #Zahlungsmittel gesetzlich gestärkt werden kann. Ihr Ergebnis: eine verbindliche Annahmepflicht für Lebensmittel und Arzneimittel. Die Regierung übernahm die Empfehlung, brachte im Frühjahr 2026 eine Gesetzesvorlage in den Riksdag – und bekam am 27. Mai 2026 grünes Licht. Ab 1. Juli 2026 ist es geltendes Recht.

Für wen gilt die Pflicht?

Die Pflicht gilt nicht pauschal für alle Unternehmen. Sie betrifft alle Lebensmittelgeschäfte und Apotheken mit bemannter Kasse – unabhängig von der Unternehmensgröße. Eine ursprünglich diskutierte Ausnahme für kleinere Betriebe wurde im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich verworfen, um Klarheit für Verbraucher zu schaffen: Überall dort, wo eine Kasse besetzt ist, muss Bargeld akzeptiert werden.

Warum dieser Kurswechsel?

Der Treiber ist kein nostalgisches Festhalten an Scheinen und Münzen – es sind handfeste Sicherheitsbedenken: Volldigitale Zahlungssysteme gelten als anfällig für Cyberangriffe und Stromausfälle. Finanzmarktminister Niklas Wykman brachte es in einem gemeinsamen Debattartikel der Regierungskoalition auf den Punkt: „Die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe und andere Störungen setzt Redundanz im Zahlungssystem voraus."

Die schwedische Zentralbank Riksbank hat wiederholt betont, dass Bargeld auch künftig eine wichtige Rolle für die gesellschaftliche Resilienz spielen soll. Im März 2026 empfahl die Riksbank ausdrücklich, dass alle Haushalte mindestens 1.000 Kronen pro Erwachsenem als Bargeldreserve zuhause halten – als Richtwert für die Zahlungsfähigkeit in Krisenzeiten.

Norwegen hat diesen Weg bereits beschritten: Seit Oktober 2024 sind alle Einzelhändler gesetzlich verpflichtet, Bargeld anzunehmen – mit Bußgeldern bei Verstößen. Schweden folgt nun.

Was bedeutet das für die Debatte in Deutschland?

Das schwedische Beispiel zeigt: Bargeld ist keine Frage der Nostalgie, sondern der Resilienz. Wer Zahlungssysteme krisenfest machen will, kommt am Bargeld nicht vorbei – und braucht eine funktionierende Infrastruktur, von der Produktion bis zum Geldautomaten an der Ecke.

AGG Linked-In-Beitrag vom Juni 2026

Unsere Mitglieder

GS1 Germany GmbH
ziemann-sicherheit-gmbh
GK Security Service GmbH Geld-, Wert- und Belegtransporte
dwsi-geld-und-wert-logistik-gmbh-co
SP Sicherheitsprodukte Vertriebs GmbH
ATLAS Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH
Cash Logistik Security AG
wsn-sicherheit-und-service-gmbh
Hartmann Spezialkarosserien GmbH
goetz-geld-und-wertedienste-gmbh-co-kg
Masterwork Automodules MoneTech GmbH
Sesami Cash Management Technologies GmbH
moritz-fuerst-sicherheitsdienst-gmbh
Apprich Secur GmbH
PROSERVICE Dienstleistungsgesellschaft mbH
s-bargeldlogistik-gmbh
iws-industrie-werkschutz-gmbh
Gehrer Deutschland GmbH
Prosegur Cash Services Germany GmbH
goetz-geld-und-wertedienste-gmbh
ALVARA | Digital Solutions
Eurocommand GmbH
OSKAR SCHUNCK GmbH & Co. KG Assekuranz-Makler
brink-s-global-services-deutschland-gmbh
GWS Sicherheitsservice Geld-, Wert- und Sachtransporte GmbH
dormakaba EAD GmbH
b.i.g. sicherheit gmbh
wsd-logistics-gmbh
 
Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) © 2026 . Alle Rechte vorbehalten.