BDGW-Pressemitteilung
BDGW fordert Bundesfinanzminister Klingbeil auf, die geplante Pflicht zum digitalen Bezahlen durch einen verbindlichen Schutz des Bargeldes zu ergänzen
Berlin/Bad Homburg – Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) kritisiert die einseitige Sichtweise zugunsten unbarer Zahlungsmittel beim geplanten Vorhaben der Einführung eine Kartenzahlungsterminalverpflichtung. „Die vom Bundesministerium der Finanzen geplante Pflicht, bei Geschäften vor Ort mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten, muss zwingend durch eine grundsätzliche Bargeldannahmepflicht ergänzt werden. Nur so entsteht echte Wahlfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger.“, erläutert der BDGW-Vorstandsvorsitzende Michael Mewes.
Eine gesetzliche Verpflichtung allein für digitale Bezahlverfahren würde das bestehende Ungleichgewicht zwischen digitalen Zahlungsmitteln und Bargeld verschärfen. Während sogenannte „Cash only“-Angebote politisch problematisiert würden, nehme die Zahl der Geschäfte, gastronomischen Betriebe und öffentlichen Einrichtungen deutlich mehr zu, die Bargeld über „Cards only“-Schilder“ vollständig ausschließen.
Die verfassungsrechtliche Bedeutung einer Bargeldannahmepflicht belegt das von der BDGW beauftragte Rechtsgutachten des renommierten Finanzwissenschaftlers Prof. Dr. Christian Waldhoff. Darin heißt es:
Regelte – wie im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehen – der Gesetzgeber eine digitale Annahmepflicht hinsichtlich der Zahlung, wäre diese durch eine grundsätzliche Bargeldannahmepflicht zu ergänzen.
„Wer Wahlfreiheit verspricht, muss beide Zahlungswege gleichermaßen schützen. Eine verbindliche Pflicht zum digitalen Bezahlen ohne ebenso verbindliche Bargeldannahmepflicht ist keine ausgewogene Regelung“, so Mewes. Die Ankündigung, Bargeld bleibe weiterhin erhalten, reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob Bürgerinnen und Bürger es im Alltag tatsächlich verwenden können.
Die vom Bundesfinanzministerium angeführten Ziele – die Bekämpfung von Geldwäsche, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung – seien legitim. Sie rechtfertigten jedoch keine pauschale Benachteiligung des Bargeldes. Eine eindeutige empirische Korrelation zwischen der Bargeldnutzung einer Gesellschaft und der Größe ihrer Schattenwirtschaft bestehe nicht. Zudem nutze die organisierte Kriminalität längst auch Kryptowährungen und andere digitale Zahlungssysteme.
Bargeld ist darüber hinaus ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge und der gesellschaftlichen Resilienz. Es ermöglicht Teilhabe unabhängig von technischer Ausstattung, persönlichen Daten, Bankkonto oder digitaler Kompetenz und bleibt auch bei Stromausfällen, Cyberangriffen oder Störungen digitaler Zahlungssysteme verfügbar. Als Bestandteil des KRITIS-Sektors Finanz- und Versicherungswesen verdient es deshalb besonderen staatlichen Schutz.
Die BDGW fordert Bundesfinanzminister Lars Klingbeil deshalb auf, das geplante Gesetzesvorhaben zur Einführung einer digitalen Bezahlpflicht um klare und eindeutige Regelungen zu ergänzen. Diese müssen eine grundsätzliche Annahmepflicht für Bargeld sowohl im privaten Geschäftsverkehr als auch für staatliche und öffentliche Stellen vorsehen.
„Bargeld und digitale Bezahlmöglichkeiten dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, betont Mewes. „Echte Wahlfreiheit besteht nur dann, wenn die Menschen selbst entscheiden können, wie sie bezahlen und beide Möglichkeiten tatsächlich zur Verfügung stehen. Zudem muss das Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel mindestens den gleichen Schutz wie digitale Zahlungsmittel haben!“

























