BDGW-Pressemitteilung | 18.08.2026
Im Zuge der aktuellen europäischen Beratungen über eine Bargeldannahmepflicht hat sich Burkhard Balz, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank, deutlich zur Rolle der öffentlichen Hand positioniert.
Mit Blick auf aktuell diskutierte Ausnahmen von der Bargeldannahmepflicht betont Balz:
„Ich glaube, dass gerade die öffentliche Hand, also Behörden, da in der Tat eine [Bargeld-]Akzeptanzverpflichtung haben und das wird man glaube ich am Ende, bis das fertige Gesetz steht, auch durchaus noch korrigieren können.“
Aus Sicht der BDGW ist diese Aussage aus dem Haus der Deutschen Bundesbank von besonderer Bedeutung:
Wer die Wahlfreiheit beim Bezahlen dauerhaft sichern will, muss gewährleisten, dass Bargeld nicht nur im Handel, sondern gerade auch gegenüber staatlichen Stellen verlässlich genutzt werden kann.
Burkhardt Balz bestätigt mit seinem Hinweis auf eine Bargeld-Akzeptanzverpflichtung des Staates eine der Kernaussagen des von der BDGW in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Christian Waldhoff vom Februar 2026 zu „Verfassungsfragen des Bargeldes unter besonderer Berücksichtigung einer unionsrechtlichen und verfassungskräftigen Annahmepflicht.“ Die BDGW setzt sich deshalb dafür ein, Bargeld als allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel zu stärken und Ausnahmen von einer Annahmepflicht auf das geringstmögliche Maß zu begrenzen.
Den vollständigen Beitrag zum Thema Bargeld, inklusive des Interviews mit Burkhard Balz, finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=ZQ9lcbrWJAU



























