Mitglieder

Der BDGW vertritt zurzeit 26 ordentliche und 25 außerordentliche Mitgliedsunternehmen. Insgesamt verfügt die Branche über 2.400 gepanzerte Spezialgeldtransportfahrzeuge und beschäftigt circa 10.000 Mitarbeiter. Davon sind 2/3 im Geld- und Werttransport und 1/3 in der Geldbearbeitung tätig. Der Umsatz der gesamten Branche lag im vergangenen Jahr nach ersten Schätzungen bei circa 630 Millionen Euro.

Warum Mitglied in der BDGW?

  • Um die Richtlinien der Tarifpolitik festzulegen und Tarifverträge abzuschließen;
  • um den Bereich der Geld- und Wertdienstleistung weiterzuentwickeln;
  • um die Fairness im Wettbewerb zu fördern, gegen unlautere Wettbewerbshandlungen vorzugehen;
  • um in Angelegenheiten des Gewerbes durch fachliche Weiterbildung, Seminare und Schulungen betreut zu werden;
  • um über alle einschlägigen Anordnungen und Hinweise unterrichtet zu werden;
  • um in unternehmensbezogenen Angelegenheiten unterstützt zu werden;
  • um Rechtsberatung zu erhalten.

Wer kann Mitglied werden?

Es können nur solche Unternehmen in die Bundesvereinigung aufgenommen werden, die durch ihre Tätigkeiten dem aktiven Bemühen im Bereich des Geld- und Wertdienstleistungsbereiches entsprechen.

Ordentliche Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft ist freiwillig und kann von jeder selbstständigen Firma erworben werden, die gemäß den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften und unter Einhaltung des Sicherheitsstandards der BDGW in der jeweils gültigen Fassung operative Tätigkeiten in den Geld- und Wertdiensten durchführt. Die Firma muss grundsätzlich mindestens 1 Jahr unbeanstandet Geld- und Wertdienste durchführen.

Außerordentliche Mitgliedschaft

Die außerordentliche Mitgliedschaft können Firmen, Schulen, Einzelpersonen und Institutionen, die im Zusammenhang mit Geld- und Wertdiensten stehen, erwerben.

Welche Rechte haben die Mitglieder?

Die Mitglieder haben das Recht auf Information, Beratung und Unterstützung durch die Bundesvereinigung in den Angelegenheiten, die in ihren Aufgabenbereich fallen.

Welche Pflichten haben die Mitglieder?

Die Mitglieder sind verpflichtet, die BDGW in der Durchführung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen und die Beschlüsse seiner Organe durchzuführen.

Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften der Bundesvereinung einzuhalten und der Bundesvereinigung unaufgefordert und wiederkehrend alle 12 Monate Nachweise über die Durchführung des klassischen GWT-Checks (Prüfsäule 1) und des buchhalterischen und wirtschaftlichen Checks (Prüfsäule 2) einschließlich der Ordnungsmäßigkeit aller Geldflüsse von Kundengeldern für das Unternehmen in Form schriftlicher Prüfbestätigungen vorzulegen. Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet jährlich einen Nachweis über das Bestehen einer aktuellen Versicherung für den Geld- und Wertdienst unter Angabe der Vertragslaufzeit  des Versicherungsvertrages vorzulegen.

Weiterhin sind die ordentlichen Mitglieder dazu verpflichtet, die von der BDGW oder dem BDSW mit einem Tarifpartner abgeschlossenen Tarifverträge für den Bereich Geld und Wert einzuhalten.

Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in der BDGW interessieren, können Sie sich die Beitragsordnung und Aufnahmeantrag sowie die Satzung herunterladen.

Informationsbroschüre der BDGW(2,08 MB)
Satzung der BDGW vom 08.11.2022(245,28 KB)
Beitragsordnung der BDGW, gültig ab 01.01.2023(170,97 KB)

Unsere Mitglieder

 
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