1. Kartellrechtsleitfaden BDGW
1.1 Anlass
Die Arbeit der Verbände steht unverändert im Fokus der Kartellbehörden.
Insbesondere die Sitzungen und Versammlungen der Verbände dürfen keine Plattform für kartellrechtswidriges Verhalten der Teilnehmer*innen darstellen.