Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
hib - heute im bundestag Nr. 609 / 23. Mai 2019,

02. Regierung bekennt sich zum Bargeld / Finanzen: Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/HLE) In Deutschland und in allen anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sind die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen und auf Euro lautenden Banknoten die einzigen Banknoten, die gesetzliches Zahlungsmittel sind. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/10144) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/8124) weiter mitteilt, sind daneben Euromünzen in beschränktem Umfang gesetzliches Zahlungsmittel. "Die Bundesregierung strebt nicht an, hieran etwas zu ändern und bekennt sich zum Fortbestand des Bargeldes. Auch im Eurosystem gibt es keine derartigen Bestrebungen."

In der Vorbemerkung zur Großen Anfrage hatte die AfD-Fraktion von einem Arbeitspapier des Internationalen Währungsfonds geschrieben, in dem von einem negativen Zinssatz für Bargeld die Rede sei. Vorgeschlagen worden sei, für 100 Euro Bankguthaben nur 97 Euro Bargeld am Automaten auszuzahlen. Dazu stellt die Bundesregierung fest, bei dem Meinungsartikel handele es sich nicht um einen Vorschlag des Internationalen Währungsfonds.


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