Bis zum 31. Dezember 2018 soll durch gesetzliche Vorgabe im Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. I, S. 2456) ein zentrales Bewacherregister errichtet werden, um den Vollzug des Bewachungsrechts zu verbessern.

Registerführende Behörde für das Bewacherregister soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden. Die Einzelheiten der Datenerhebung und -verwendung sowie der Einrichtung und Führung des Bewacherregisters werden von der Bundesregierung durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden.

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1. Informationsbrief zum "Bewacherregister"

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