Fraktion der FDP

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion der FDP hat einen Antrag zum Thema Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingebracht (19/2693). Danach soll der Bundestag sein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass die Bundesregierung es nicht geschafft habe, das deutsche Datenschutzrecht trotz einer zweijährigen Übergangszeit rechtzeitig an die DSGVO anzupassen. Daraus resultierten eine große Verunsicherung der deutschen Wirtschaft und besonders große Besorgnis bei datenverarbeitenden Stellen vor missbräuchlichen Abmahnungen sowie Abmahnungen wegen Bagatellverstößen.

Der Bundestag solle deshalb die Bundesregierung auffordern, missbräuchliche Abmahnungen zu verhindern und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Geltung zu verschaffen. Unabhängig von der DSGVO solle unverzüglich ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung missbräuchlicher Abmahnungen und der unverhältnismäßigen Folgen bei Abmahnungen wegen Bagatellverstößen vorgelegt werden. Zudem müsse das deutsche Recht unverzüglich an die DSGVO angepasst werden. Weiter wird unter anderem gefordert, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ausreichend personell auszustatten und die Stiftung Datenschutz besser finanziell zu unterstützen.

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