Deutscher Bundestag | 07.11.2019
Die Fraktion der AfD möchte durch die Grundgesetzänderung in Artikel 14 das Recht auf Eigentum mit Blick auf die Bargeldnutzung näher bestimmen. Es soll die uneingeschränkte Nutzung von Bargeld garantiert und der Status des Bargeld als einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel festgeschrieben werden.