Bundeskartellamt - 18.12.2019
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben des international tätigen, schwedischen Bargelddienstleisters Loomis AB, sämtliche Anteile am bundesweit zweitgrößten Bargelddienstleister, der Ziemann Sicherheit Holding GmbH, Schallstadt, zu erwerben, untersagt.