Berlin/Bad Homburg – Die bereits angekündigte Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Mindestlöhne für rund 11.000 Beschäftigte der privaten Geld- und Wertdienstleister tritt ab 1. August 2015 in Kraft.

„Nun gibt es für alle Beschäftigten unserer Branche vorgeschriebene Mindestlöhne und einheitliche Arbeitsbedingungen.“, so der Vorsitzende der BDGW Michael Mewes. Mit Löhnen bis zu 15,73 Euro pro Stunde liegen so die Gehälter der Beschäftigten weit über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro – „egal ob sie in BDGW Mitgliedsunternehmen beschäftig sind oder nicht“, so Mewes.

Weitere Informationen zum Beschluss der Allgemeinverbindlichkeitserklärung finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung unter: http://bit.ly/1fCEtJz 

Die Veröffentlichung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung im Bundesanzeige finden Sie unter: http://bit.ly/1U3zBMM

Brancheninformation (www.bdgw.de)

Der BDGW gehören zurzeit 36 ordentliche und 34 außerordentliche Mitgliedsunternehmen an. Insgesamt verfügt die Branche über 2500 gepanzerte Spezialgeldtransportfahrzeuge und beschäftigt ca. 11.000 Mitarbeiter. Davon sind 2/3 im Geld- und Werttransport und 1/3 in der Geldbearbeitung tätig. Der Umsatz der gesamten Branche lag im vergangenen Jahr nach ersten Schätzungen bei circa 550 Millionen Euro.

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