Berlin/Bad Homburg – Ab dem 1. August 2015 gelten für die rund 11.000 Beschäftigten der privaten Geld- und Wertdienstleister erstmals bundesweite Branchenmindestlöhne mit dem entsprechenden Beschluss der Bundesregierung sind die im Bundeslohntarifvertrag für die Geld- und Wertdienste festgelegten Löhne über eine Rechtsverordnung gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz allgemeinverbindlich erklärt worden.

 Diese Lohnfestlegungen sind für alle nationalen - auch bisher nicht tarifgebundenen - und europäischen Geld- und Wertdienstleister verbindlich, soweit die Dienstleistung in Deutschland durchgeführt wird. Mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn hat der Beschluss des Bundeskabinetts wenig gemein. Die Geld- und Wertlöhne liegen weit über den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn. 

Für Tätigkeiten im Bereich der Geldbearbeitung liegt der Mindestlohn zwischen 9,06 Euro im Bereich Ost (mit Berlin) und 12,56 Euro in den Bundesländern Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Er erhöht sich am 1. Januar 2016 auf 9,33 Euro und 12,92 Euro. Für die Beschäftigten im Geld- und Werttransport liegt der Mindeststundenlohn zwischen 10,92 Euro (11,24 Euro ab 1.1.2016) im Bereich Ost (mit Berlin) und 15,29 Euro (15,73 Euro ab 1.1.2016) in Nordrhein-Westfalen.

Wie der Vorsitzende der BDGW Michael Mewes betonte, „werden mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung zum ersten Mal für die Branche in Deutschland einheitliche Grundvoraussetzungen für die Auftragskalkulation zur Grundlage geschaffen, die nun auch für die nicht in der BDGW organisierten Unternehmen gelten. Mit der Umsetzung durch die Bundesregierung wird endlich dem Markt beeinflussenden Verdrängungswettbewerb der Tarifaußenseiter über eingepreiste untertarifliche Lohnkosten entgegengewirkt. Die Lohnkosten machten schließlich ca. 70 Prozent der Gesamtkosten aus und sind ein entscheidender Faktor. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung stärkt die Bundesregierung, insbesondere das Bundesarbeitsministerium, die Stabilitäts-, Ordnungs- und Befriedungsfunktion der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien“. so Mewes. 

Nach dem Auslaufen der Verordnung zum Mindestlohn für allgemeine Sicherheitsdienstleistungen und der 2005 entwickelten eigenständigen Sozialpartnerfunktion der BDGW haben die Tarifpartien BDGW und ver.di 2013 neue bundesweite Tarifverhandlungen aufgenommen und vereinbart, die Allgemeinverbindlichkeit der erarbeiteten Branchenmindestlöhne beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu beantragen. 

Nach Angaben der Bundesregierung gelten in Deutschland neben den privaten Geld- und Wertdiensten aktuell in 16 weiteren Branchen mit rund 4,6 Millionen Beschäftigten Branchenmindestlöhne unter dem Dach des Arbeitnehmerentsendegesetzes. 

Brancheninformation (www.bdgw.de)

Der BDGW gehören zurzeit 36 ordentliche und 34 außerordentliche Mitgliedsunternehmen an. Insgesamt verfügt die Branche über 2500 gepanzerte Spezialgeldtransportfahrzeuge und beschäftigt ca. 11.000 Mitarbeiter. Davon sind 2/3 im Geld- und Werttransport und 1/3 in der Geldbearbeitung tätig. Der Umsatz der gesamten Branche lag im vergangenen Jahr nach ersten Schätzungen bei circa 550 Millionen Euro.

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