BDGW Sicherheitsstandard
Montag, 29 Oktober 2007

Als Folge aus den Schadensfällen im Geld- und Wertbereich im Jahr 2006 hat die BDGW einen 5-stufigen BDGW-Sicherheitsstandard entwickelt. Hierzu wurden der klassische „Sicherheits-Check 1“, der sich vor allem mit baulichen-technischen Anforderungen und der Durchführung von Geld- und Werttransporten beschäftigt, auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Dieser Sicherheits-Check 1 wurde nun um einen „Sicherheits-Check 2“ ergänzt, der sich der Regelmäßigkeit der buchhalterischen Prozesse einschließlich der Geldflüsse von Kundengeldern widmet.

Parallel hierzu wurde von der BDGW ein nachhaltiges flächendeckendes Überprüfsystem für Geld- und Wertdienstleister unter Einbeziehung externer Abschlussprüfer gemäß §§ 319ff. Handelsgesetzbuch (HGB) entwickelt.

Die BDGW hat jährlich wiederkehrende anspruchsvolle Kontroll- und Überprüfungsprozesse implementiert und eine Veröffentlichung der geprüften Unternehmen auf der Webseite der BDGW vorgenommen. Damit konnten die Verschärfungen der Überprüfungsmechanismen für ca. 90 % der Marktteilnehmer im Geld- und Wertbereich in Deutschland innerhalb kurzer Zeit für mehr Sicherheit beim Kunden und in der Branche verbindlich gemacht werden.

Eine deutliche Aufwertung hat der BDGW-Sicherheitsstandard erfahren durch seine vollständige Implementierung in die DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen - Anforderungen“ des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin. Damit hat der BDGW-Sicherheitsstandard bundesweiten Normcharakter erhalten.

 

Unten stehend finden Sie den Link zum neuen BDGW-Sicherheitsstandard, der sich aus Satzung, Sicherheitsvorschriften und Checklisten ergibt sowie zu den satzungsgeprüften Unternehmen der BDGW.

 

Seit 1. Mai 2007 ist der neue BDGW Sicherheitsstandard in Kraft.

Die Sicherheitsvorschriften, Checklisten 1 und 2 (nicht veröffentlicht!), Prüfbestätigungen 1 und 2 sowie die Satzung finden Sie hier.

Die Liste der satzungsgeprüften BDGW-Mitglieder finden Sie hier.